BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
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A-9.4.11 Kostenermittlung

Die im Zusammenhang mit der Untersuchung, Planung und Durchführung von Kampfmittelräummaßnahmen notwendige Kostenermittlung erfolgt für Baumaßnahmen des Bundes gemäß der

  • DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ - Ausgabe 12/2018.

Die ermittelten Kosten einer Kampfmittelräumung sind dort folgenden Kostengruppen zugeordnet:

  • ingenieurtechnische Planung von Kampfmittelräumungen
    • 748 „Altlasten, Kampfmittel, kulturhistorische Funde: Planungen für Altlastenbeseitigung, Kampfmittelräumung und die Sicherung kulturhistorischer Funde“
  • kampfmitteltechnische Voruntersuchungen und Erkundungen
    • 721 „Untersuchungen: Standortanalysen, Baugrundgutachten, […] Untersuchungen zu Altlasten, Kampfmitteln und kulturhistorischen Funden“
  • gewerbliche Arbeiten der Kampfmittelräumung:
    • 215 „Kampfmittelräumung: Maßnahmen zum Auffinden und zur Räumung von Kampfmitteln“
  • Evakuierungskosten
    • 219 „Sonstiges zur KG 210: Evakuierungskosten im Zuge von Kampfmittelräumung“
  • Bestandsdokumentation
    • 791 „Bestandsdokumentation: Liegenschafts- und Gebäudebestandsdokumentation als Grundlage für die Nutzung (z. B. Vermessung, Fachdatenerhebung)“

Diese Kostengruppen sind für das Gewerk Kampfmittelräumung nur sehr bedingt geeignet, die Kosten kampfmitteltechnischer Arbeiten teilleistungsbezogen darzustellen. Eine für den Auftraggeber nachvollziehbare Kostenermittlung ist damit nicht möglich.

Deshalb soll die Kostenermittlung anhand der Einzeltitel und bedarfsweise Untertiteln des projektspezifischen Leistungsumfanges differenziert dargestellt werden.

Die folgende Auflistung stellt mögliche titelbezogene Kostengruppen dar. Sie ist dem konkreten Einzelfall entsprechend anzupassen.

  • Arbeiten der gewerblichen Kampfmittelräumung
    • Vorbereitende Arbeiten
      • Anmeldungen
      • Einholen von Erlaubnissen
    • Räumstelleneinrichtung und -vorhaltung
      • Räumstelleneinrichtung (Container etc.)
      • Baumaschinen
      • Bereitstellungslager Kampfmittel
      • Bereitstellungslager Abfälle
    • Vermessung
    • Oberflächengeophysikalische Erkundungen
      • Geomagnetik
      • Elektromagnetik
      • Georadar
    • Bohrlochsondierungen
      • Bohrlochmagnetik
      • Bohrlochradar
    • Kampfmittelräumung an Land
      • Visuelle Kampfmittelräumung
      • Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung
      • Baubegleitende Kampfmittelräumung
      • Räumung von Bombenblindgängern (punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung)
      • Kampfmittelräumung durch Abtrag von Boden und sonstigen Stoffen (Volumenräumung/Separation)
    • Kampfmittelräumung in Gewässern
      • Vollflächige, sedimenteingreifende Kampfmittelräumung
      • Abtrag des Sedimentes mit Separation von Kampfmitteln und sonstigen Stoffen (Volumenräumung/Separation)
      • Einzelpunkträumung
    • Kampfmitteltechnische Nebenleistungen
      • Betreiben des Bereitstellungslagers Kampfmittel
      • Betreiben des Bereitstellungslagers Abfälle
      • Herstellen der Umgebungssicherheit (z.B. durch technische Schutzmaßnahmen wie die Errichtung von Containerwänden)
      • Unterstützungsleistungen bei der Beseitigung nicht handhabungsfähiger Kampfmittel
    • Ergänzende bautechnische Leistungen
      • Vor- und Suchschachtungen
      • Durchbohren von Versiegelungen mittels Kernbohrungen / Schneidarbeiten
      • Beseitigung Flächenversiegelung
      • Erstellung/Rückbau temporärer Zufahrten und Fahrwege
      • Baufeldfreimachung (z.B. Freischnitt, Enttrümmerung)
    • Weitere Nebenleistungen
      • Kosten für die Entsorgung von Abfällen
      • Kosten für die Entsorgung verunreinigter Böden
    • Dokumentation
  • Ingenieurtechnische Planung und örtliche Bauüberwachung
    • Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe
    • örtliche Bauüberwachung
  • Kosten für die Vernichtung von Kampfmitteln (z.B. Befördern/Verbringen, Entsorgen/Vernichten)

Bei Projekten, die deutlich länger als ein Jahr dauern werden, sind zur Verfolgung des Projektkostenziels nach der RBBau (in der jeweils gültigen Fassung) Abschnitt C 8, Baukostensteigerungen zu prognostizieren (z.B. aus Preissteigerungen bei Personal- und Gerätekosten) und in der Kostenermittlung zu berücksichtigen. Weitere Ausführungen zum Projektkostenziel enthält der o.a. Abschnitt der RBBau.



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