A-8.2.2 Mustergliederung der Räumstellenbeschreibung / Baubeschreibung / Beschreibung des Verfahrens und des Leistungsziels (VOB)
1 Veranlassung
1.1 Gegenstand der Ausschreibung
- Auftraggeber
- Name, Verwaltungszugehörigkeit und Ausdehnung der zu räumenden Liegenschaft
- Art der Räumung
- Räumziel
- Gegenwärtige/zukünftige Nutzung
1.2 Auftraggeber
- Postanschrift
- Ansprechpartner
- Telefonnummer
2 Angaben zur Räumstelle
2.1 Eigentumsverhältnisse
- Eigentümer der Fläche / Vertreter des Eigentümers
- Bezeichnung
- Geographische Lage
- Betroffene Flurstücke
- Erläuterungen zum Übersichtsplan des Räumgebietes mit Grenzen der Räumstelle in geeignetem Maßstab
2.2 Historische Entwicklung der Liegenschaft (Anm.: gem. Phase A / HGR)
- Zivile und militärische Nutzungsgeschichte
- Ereignisse, die zur Entstehung des Kampfmittelverdachts geführt haben.
2.3 Kampfmittelbelastung
- Chronik bisheriger Kampfmittelräumungen einschließlich Phase B,
- Erläuterung der Räummethoden einschließlich Phase B,
- Darstellung der Kenntnisse über die vorhandene Kampfmittelbelastung (auch Phase B) sowohl beschreibend als auch – falls möglich – in Form einer Belastungskarte mit folgenden Informationen:
- Kampfmittelart,
- Fundtiefe,
- Zustand,
- Verteilung/Konzentration/Belastungsdichte,
- Räumerschwernisse (u. a. magnetische Steine),
- Ergebnisse der Gefährdungsabschätzung,
- Besondere Risiken
- Hinweise auf eventuelle Umweltbelastungen.
2.3.1 Flächige Kampfmittelräumungen
Bei den Räumverfahren gemäß den Technischen Spezifikationen:
- A-9.4.4 „Visuelle Kampfmittelräumung“
- A-9.4.6 „Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung“
ist die zu räumende Fläche in Parzellen eingeteilt. Die Parzellengröße ist definiert.
Die Belastung eines Räumabschnitts mit Kampfmitteln und Schrott wird aus den in der Phase B ermittelten Testfeldbelastungen abgeleitet. Aus diesem Ergebnis werden die parzellenbezogenen Störpunkthäufigkeiten pro m², die in einem Räumabschnitt durchaus variabel sein können, für die Positionen des Leistungsverzeichnisses bestimmt.
Der Leistungsbereich 019 des STLB-Bau unterscheidet zwischen der Störpunktdetektion (Sondieren) inkl. Freilegung und Identifikation sowie dem Bergen, Transportieren und Lagern/Bereitstellen der an den Störpunkten vorhandenen Störkörper.
Diese Unterscheidung geht davon aus, dass auf kampfmittelbelasteten Flächen der Arbeitsaufwand zum Orten, Freilegen und Identifizieren nicht davon abhängig ist, ob es sich bei dem Störpunkt um ein Kampfmittel, Schrott oder ferrimagnetische Steine handelt, sondern primär von der Störpunktdichte und der Tiefenlage der Störkörper abhängt. Erst nach dem Identifizieren unterscheidet sich der Arbeitsaufwand je nach Art der Störkörper (Kampfmittel, Schrott, ferrimagnetische Steine) und deren Gewicht.
Abrechnungseinheit bei der Störpunktdetektion ist Stück oder m², je nach angewandtem Räumverfahren. Kampfmittel werden (in Gewichtsklassen und Fundklassen und nach Räumverfahren getrennt) nach „Stück“ abgerechnet. Störkörper Schrott werden (in Gewichtsklassen) nach „kg“ oder „t“ abgerechnet. Ferrimagnetische Steine werden (in Gewichtsklassen) nach „m³“ abgerechnet. Die Parzellen sind die Bezugsfläche zur Ermittlung der Störpunkthäufigkeit sowie für die Ermittlung der zu bergenden Störpunkte für das Leistungsverzeichnis.
Für die Kampfmittelräumung in Binnengewässern sieht das STLB-Bau keine Leistungspositionen vor, da es sich hier üblicherweise nicht um Standardleistungen handelt. Leistungsverzeichnisse für die Kampfmittelräumung in Binnengewässern sind den Bedingungen des Einzelfalls angepasst zu erstellen. Auch dabei können Leistungspositionen aus dem STLB-Bau, ggf. nach Modifizierung, Verwendung finden.
2.3.2 Kampfmittelräumung durch Umsetzen
Bei der Räummethode gemäß der Technischen Spezifikation:
- A-9.4.7 „Kampfmittelräumung durch Abtrag von Boden und sonstigen Stoffen (Volumenräumung/Separation)"
ist die zu räumende Fläche in Parzellen eingeteilt. Die Parzellengröße ist definiert.
2.4 Nutzungsumfeld und Infrastruktur
- Umgebungsnutzung,
- Art und Lage baulicher Anlagen auf der Räumstelle,
- Verkehrsverhältnisse auf der Räumstelle, Verkehrsbeschränkungen,
- Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser (s. a. § 4 Abs. 4 VOB/B),
- Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistung zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume.
2.5 Naturräumliche Standortfaktoren
- Topographie,
- Geologie und Bodenverhältnisse:
- Bodenklassen des gewachsenen Bodens nach DIN 18300, Homogenbereiche,
- Auffüllungen,
- Bewuchs:
- Baumbestand,
- Oberflächengewässer:
- Überflutungsflächen,
- Grundwasser:
- Grundwasserflurabstand,
- Besondere Gegebenheiten.
2.6 Räumhindernisse und -erschwernisse
- Ver- und Entsorgungsleitungen unter- und oberirdisch,
- Ruinen,
- Bauliche Anlagen (auch deren Reste sowie unterirdische Anlagen).
2.7 Kontaminierte Bereiche, Abfall
- Darstellung der schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen sowie der Abfallsituation (relevant für die Räummaßnahme),
- Maßnahmen für das Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß den Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz.
2.8 Rechtliche Faktoren
- (Eigentumsverhältnisse, s. Punkt 2.1),
- Rechte und Auflagen von Versorgungsträgern,
- Schutzgebiete,
- Immissionsschutz,
- Totenruhe.
2.9 Flächeneigentümer-/Flächennutzerauflagen
- Zeitliche Einschränkungen der Tätigkeitsausübung,
- Generelle Untersagung bestimmter Tätigkeiten,
- Verbote bestimmter Tätigkeiten in definierten Geländebereichen,
- Sonstige Beschränkungen.
2.10 Zeitgleich laufende Arbeiten und Nutzungen
- Hinweise auf zeitgleich laufende Arbeiten und Nutzungen auf der Räumstelle,
- Erfordernisse gemäß BaustellV.
3 Leistungsumfang
3.1 Räumziel
Darstellung des Räumziels unter Beachtung der Vorgaben der Technischen Spezifikation A-9.4.2 „Abnahmebedingungen/Prüffeld“.
3.2 Räumstelleneinrichtung
Falls erforderlich, Erläuterungen zu den entsprechenden Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses.
Hinweise auf die Technische Spezifikation A-9.1.10 „Räumstellenorganisation“.
3.2.1 Baubüro mit Sozialeinrichtungen und Erste-Hilfe-Station
- Zugewiesene Flächen,
- Technische Einzelheiten.
3.2.2 Straßen und Wege
- Zugewiesene Flächen,
- Technische Einzelheiten.
3.2.3 Schwarz-Weiß-Anlage
- Zugewiesene Flächen,
- Technische Einzelheiten.
3.2.4 Bereitstellungslager Kampfmittel
- Zugewiesene Flächen,
- Technische Einzelheiten.
Hinweis auf die Technische Spezifikation A-9.1.6 „Bereitstellungslager“.
Gegebenenfalls erforderliche Abweichungen zur Technischen Spezifikation sind explizit unter Bezugnahme auf die entsprechende Textpassage in der Spezifikation zu beschreiben.
3.2.5 Bereitstellungslager Abfall/Recyclingmaterial
- Zugewiesene Flächen,
- Technische Einzelheiten:
- zur Einrichtung,
- zur Sicherung,
- zur Bereitstellung für die Beförderung,
- zum Begleitscheinverfahren beim Befördern.
3.2.6 Bereitstellungslager Boden
- Zugewiesene Flächen,
- Technische Einzelheiten:
- zur Einrichtung,
- zur Sicherung,
- zur Bereitstellung für die Beförderung,
- zum Begleitscheinverfahren beim Befördern.
3.3 Aufteilung der Räumstelle, Vermessungsarbeiten
Verkehrs- und Betriebsflächen der Räumstelle sind vorrangig zu räumen.
- Einteilung der Räumfläche in Räumabschnitte:
- Bezeichnung,
- Lage,
- Größe,
- Verkehrsanbindung innerhalb der Räumstelle,
- Parzellierung.
Hinweis auf die Technische Spezifikation A-9.1.7 „Vermessung“
Die Anforderungen der Technischen Spezifikation sind i. d. R. einzuhalten. Gegebenenfalls erforderliche Abweichungen von der Technischen Spezifikation sind explizit unter Bezugnahme auf die entsprechende Textpassage in der Spezifikation zu beschreiben.
3.4 Arbeits- und Gesundheitsschutz
Dem Auftragnehmer werden folgende Aufgaben, die dem Auftraggeber gem. BaustellV obliegen, übertragen:
- Bestellung eines SiGe-Koordinators während der Ausführung der Räummaßnahme,
- Vorankündigung der Räummaßnahme gem. § 2 BaustellV,
- Erarbeitung eines SiGe-Planes.
3.4.1 SiGe-Koordinator
- Bestellung
Durch den Auftragnehmer ist ein geeigneter Koordinator (vgl. Anhang A-9.1.11 und A-9.1.12, Kap. 2.5.1) unverzüglich nach Auftragserteilung und vor Ausführungsbeginn zu benennen. Sollten weitere Koordinatoren für die Maßnahme bestellt worden sein bzw. aufgrund gesetzlicher Festlegungen notwendig sein, sind diese fristgerecht zu benennen.
- Aufgaben
Die durch den SiGe-Koordinator wahrzunehmenden Aufgaben ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen (RAB 30 Kap. 3) und aus den Anhängen A-9.1.1 und A-9.1.12.
- Maßnahmen-/Schnittstellenkoordination
Mit der aktuellen Räummaßnahme parallel oder überschneidend stattfindende Baumaßnahmen bzw. Betriebsabläufe (z. B. Flugverkehr) sind vollständig zu erfassen und in ihren zeitlichen und örtlichen Charakteristika darzustellen – arbeitschutzrelevante Spezifikationen sind dabei in Vorbereitung der Erstellung des SiGe-Planes (vgl. Anhang A-9.1.12, Kap. 2.5.1) besonders zu berücksichtigen:
- Art der Maßnahme / Baustelle / Bezeichnung,
- Ausführungszeit,
- Ausführungsort,
- Arbeitsschutzrelevante Besonderheiten,
- Ansprechpartner mit Kontakt.
3.4.2 Vorankündigung der Räummaßnahme gem. § 2 BauStellV
Die Einreichung der Vorankündigung nach § 2 BaustellV erfolgt durch den SiGe-Koordinator. Ein Formular „Vorankündigung“ befindet sich in der Anlage 2 zum Muster-SiGe-Plan (Anhang A-9.1.12).
3.4.3 Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
Zur Vereinfachung der Planerstellung wird im Anhang A-9.1.12 ein Muster-SiGe-Plan zur Verfügung gestellt, der sich in folgende Kapitel gliedert:
1. Veranlassung
2. Projektorganisation
3. Objektbeschreibung
4. Ablauf der Kampfmittelräumung
5. Gefahrenbewertung.
Bei der Erarbeitung des spezifischen SiGe-Planes ist den besonderen Bedingungen der einzelnen Maßnahme Rechnung zu tragen. Durch den Verantwortlichen sind die spezifischen Maßnahmen zu erarbeiten und zu definieren – Schwerpunkt hierbei sind die Gefährdungsanalyse sowie die Erarbeitung des Arbeitsschutzkonzeptes mit den dazugehörenden Anlagen wie Betriebsanweisungen und dem SiGe-Plan Bauablauf.
3.5 Räumkonzept
Einführung in das Räumkonzept.
3.5.1 Ablauf der Räumarbeiten
Festlegung des geplanten Ablaufes der Kampfmittelräumung nach Räumabschnitten unter Berücksichtigung der Angaben zur Räumstelle (s. Kap. 2).
Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen (s. Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz) und Hinweis auf die Technische Spezifikation A-9.1.1 „Arbeitsschutz“.
3.5.2 Räumfeldvorbereitung
Falls erforderlich, Erläuterungen zu den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses.
3.5.2.1 Forstarbeiten und Landschaftsbauarbeiten
Beschreibung der Vorgehensweise bei der Beseitigung von vegetationsbedingten Räumhindernissen zur Herstellung der Räumfreiheit unter Verweis auf die entsprechenden Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses.
3.5.2.2 Bauliche Anlagen
Beschreibung der Vorgehensweise bei der Beseitigung von bauwerksbedingten Räumhindernissen zur Herstellung der Räumfreiheit unter Verweis auf die entsprechenden Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses unter Berücksichtigung folgender Punkte:
- Behandlung anfallender Massen unter Berücksichtigung des KrWG. Beachtung länderspezifischer Regelungen,
- Hinweis auf die BFR Recycling.
3.5.2.3 Abfall
Falls erforderlich, Erläuterungen zu den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses unter Berücksichtigung folgender Punkte:
- Betroffene Flächen,
- Abfallrechtliche Deklaration,
- Vorgaben zur Trennung der Materialien,
- Angaben zu Annahmebedingungen des Entsorgungs- oder Verwertungsbetriebes / der zuständigen Abfallbehörde,
- Regelung der Erstattung von Entsorgungs-/Deponierungskosten sowie eventuellen damit in Zusammenhang stehenden Gebühren, sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich angefragt.
3.5.2.4 Boden
Falls erforderlich, Erläuterungen zu den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses unter Berücksichtigung folgender Punkte:
- Betroffene Flächen,
- Angaben zum Bodenmanagement,
- Deklarationen gemäß BBodSchV,
- Ggf. Vorgaben zum Wiedereinbau,
- Angaben zu Annahmebedingungen des Entsorgungs- oder Verwertungsbetriebes / der zuständigen Abfallbehörde,
- Regelung der Erstattung von Entsorgungs-/Deponierungskosten sowie eventuellen damit in Zusammenhang stehenden Gebühren, sofern im Leistungsverzeichnis nicht explizit angefragt.
3.5.3 Durchführung der Kampfmittelräumung
Beschreibung der Durchführung der Kampfmittelräumung getrennt nach Räumabschnitten in separaten Kapiteln mit Verweisen auf die entsprechenden Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses und unter Beachtung folgender Gesichtspunkte:
- Falls erforderlich, Beschreibung des Räumziels in jedem Räumabschnitt (Hinweis auf die Technische Spezifikation A-9.4.2 „Abnahmebedingungen/Prüffeld“). Gegebenenfalls erforderliche Ergänzungen zur Technischen Spezifikation sind explizit unter Bezugnahme auf die entsprechende Textpassage in der Spezifikation zu beschreiben.
- Darstellung von Geländebesonderheiten mit Relevanz für die Bestimmung der Räummethode(n).
- Festlegung des Räumverfahrens – falls vorhanden – in den einzelnen Räumabschnitten unter Hinweis auf folgende Technische Spezifikationen:
Gegebenenfalls erforderliche Ergänzungen zur Technischen Spezifikation sind unter Bezugnahme auf die entsprechende Textpassage in der Spezifikation zu beschreiben.
- Falls erforderlich, Festlegung der Räumrichtung für jeden Räumabschnitt
- Sonstige Hinweise zur Kalkulation
3.5.4.1 Sprengungsvor- und -nachbereitende Maßnahmen
Die Sprengungsvor- und -nachbereitenden Maßnahmen dienen als allgemeine Maßnahme der Unterstützung des KBD bei der Sprengung nicht transportfähiger Kampfmittel. Beschreibung folgender Aufgaben:
- Ggf. Koordination der Maßnahme mit dem KBD,
- Herrichtung des Sprengplatzes,
- Durchführung von Absperrmaßnahmen,
- Erneute Räumung des Sprengplatzes.
3.5.4.2 Transporte
Beschreibung der zu erwartenden Transportvorgänge innerhalb der Räumstelle, wenn möglich differenziert nach Räumabschnitten.
3.5.4.3 Füllboden
Beschreibung der Qualität und Menge des zu liefernden Füllbodens.
3.5.4.4 Wasserhaltung
Beschreibung der Wasserhaltung unter Verwendung des entsprechenden Leistungsbereiches des STLB-Bau.
Personaleinsatz
Hinweis auf die Technischen Spezifikationen
- A-9.1.5 „Anforderungen an gewerbliche Auftragnehmer“
- A-9.1.10 „Räumstellenorganisation“
- A-9.1.11 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator“
Gegebenenfalls erforderliche Ergänzungen zu den Technischen Spezifikationen sind explizit unter Bezugnahme auf die entsprechende Textpassage in der Spezifikation zu beschreiben.
3.7 Dokumentation
Beschreibung der für die Dokumentation zu erstellenden Unterlagen unter Verweis auf die Technische Spezifikation A-9.4.10 „Dokumentation Phase C“.
Gegebenenfalls erforderliche Ergänzungen zur Technischen Spezifikation sind unter Bezugnahme auf die entsprechende Textpassage in der Spezifikation zu beschreiben:
- Abgabe der Vermessungsrohdaten als ASCII-Datei mit Formatangabe, im Microsoft XLSX-Format oder binär mit Lesesoftware,
- Auf einem Datenträger müssen alle im Bericht vorhandenen Unterlagen (Bericht, Karten und Grafiken) vorhanden sein. Die Karten und Grafiken sind als PostScript Files abzulegen. Die Karten sind zusätzlich als GIS-Projekt (z. B. ArcView) auf der CD mitzuliefern.
- Falls kein GIS-Projekt angelegt wurde, sind die erstellten Karten in einem Austauschformat (JPG, BMP, TIFF) zu übergeben.
4 Anlagen
Zum Beispiel Plan des Räumgebietes mit Grenzen der Räumstelle, der Räumabschnitte und Räumparzellen sowie des geeigneten Bereichs für die Baustelleneinrichtung und Lagerbereiche in geeignetem Maßstab.