BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
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A-8.1.5 Mustergliederung der Räumstellenbeschreibung / Baubeschreibung / Beschreibung des Verfahrens und des Leistungsziels (VOB)

1 Veranlassung

1.1 Gegenstand der Ausschreibung

  • Auftraggeber
  • Name, Verwaltungszugehörigkeit und Ausdehnung der zu untersuchenden Liegenschaft
  • Art der Räumung
  • Räumziel
  • Gegenwärtige Nutzung


1.2 Auftraggeber

  • Postanschrift
  • Ansprechpartner
  • Telefonnummer

 

2 Angaben zur Räumstelle

2.1 Eigentumsverhältnisse

  • Eigentümer der Fläche / Vertreter des Eigentümers,
  • Bezeichnung,
  • Geographische Lage,
  • Betroffene Flurstücke,
  • Erläuterungen zum Übersichtsplan des Räumgebietes mit Grenzen der Räumstelle in geeignetem Maßstab.


2.2 Historische Entwicklung der Liegenschaft (Anm.: gem. Phase A / HGR)

  • Zivile und militärische Nutzungsgeschichte,
  • Ereignisse, die zur Entstehung des Kampfmittelverdachtes geführt haben.


2.3 Kampfmittelbelastung

  • Chronik bisheriger Kampfmittelräumungen,
  • Darstellung der Kenntnisse über die vermutete bzw. vorhandene Kampfmittelbelastung sowohl beschreibend als auch – falls möglich – in Form einer Belastungskarte mit folgenden Informationen:
    • vermutete Kampfmittelart,
    • aus der Geophysik prognostizierte Fundtiefe,
    • Zustand,
    • aus der Geophysik prognostizierte Verteilung/Konzentration/Belastungsdichte,
    • Räumerschwernisse (u. a. magnetische Steine),
    • Ergebnisse der Bewertung,
    • Ergebnisse der Geophysik,
  • Besondere Risiken,
  • Hinweise auf eventuelle Umweltbelastungen.

Die Belastung der Testfelder ergibt sich aus den Ergebnissen der geophysikalischen Untersuchungen in Abgleich mit den Ergebnissen der Phase A.

Abgerechnet wird auf Nachweis auf Stundenbasis.


2.4 Nutzungsumfeld und Infrastruktur

  • Umgebungsnutzung,
  • Art und Lage baulicher Anlagen auf der Räumstelle,
  • Verkehrsverhältnisse auf der Räumstelle, Verkehrsbeschränkungen,
  • Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser (s. a. § 4 Abs. 4 VOB/B),
  • Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistung zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume.


2.5 Naturräumliche Standortfaktoren

  • Topographie,
  • Geologie und Bodenverhältnisse:
    • Bodenklassen des gewachsenen Bodens nach DIN 18300,
    • Auffüllungen.
  • Bewuchs:
    • Baumbestand.
  • Oberflächengewässer:
    • Überflutungsflächen,
  • Grundwasser:
    • Grundwasserflurabstand,
  • Besondere Gegebenheiten.


2.6 Räumhindernisse und –erschwernisse

  • Ver- und Entsorgungsleitungen unter-/oberirdisch,
  • Ruinen,
  • Bauliche Anlagen (auch deren Reste sowie unterirdische Anlagen).


2.7 Kontaminierte Bereiche, Abfall

  • Darstellung der schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen sowie der Abfallsituation (relevant für die Räummaßnahme),
  • Maßnahmen für das Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß den Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz einschließlich des Leitfadens zur Arbeitssicherheit bei der Erkundung und Sanierung von Boden- und Grundwasserbelastungen.


2.8 Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Rechte und Auflagen von Versorgungsträgern,
  • Schutzgebiete,
  • Immissionsschutz,
  • Totenruhe.


2.9 Flächeneigentümer-/Flächennutzerauflagen

  • Zeitliche Einschränkungen der Tätigkeitsausübung,
  • Generelle Untersagung bestimmter Tätigkeiten,
  • Verbot bestimmter Tätigkeiten in definierten Geländebereichen,
  • Sonstige Beschränkungen.


2.10 Zeitgleich laufende Arbeiten und Nutzungen

  • Hinweise auf zeitgleich laufende Arbeiten und Nutzungen auf der Räumstelle,
  • Erfordernisse gemäß BauStellV.

 

3 Leistungsumfang

3.1 Räumziel

Darstellung des Räumziels unter Beachtung der Vorgaben der Technischen Spezifikation A-9.4.2 „Abnahmebedingungen/Prüffeld“.


3.2 Räumstelleneinrichtung

Falls erforderlich, Erläuterungen zu den entsprechenden Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses unter Titel 1 „Räumstelleneinrichtung“.

Hinweise auf die Technische Spezifikation A-9.1.10 „Räumstellenorganisation“.


3.2.1 Baubüro mit Sozialeinrichtungen und Erste-Hilfe-Station

  • Zugewiesene Flächen,
  • Technische Einzelheiten.


3.2.2 Straßen und Wege

  • Zugewiesene Flächen,
  • Technische Einzelheiten.


3.2.3 Schwarz-Weiß-Anlage

  • Zugewiesene Flächen,
  • Technische Einzelheiten.


3.2.4 Bereitstellungslager Kampfmittel

  • Zugewiesene Flächen,
  • Technische Einzelheiten.

Hinweis auf die Technische Spezifikation A-9.1.6 „Bereitstellungslager“.

Gegebenenfalls erforderliche Abweichungen zur Technischen Spezifikation sind explizit unter Bezugnahme auf die entsprechende Textpassage in der Spezifikation zu beschreiben.


3.2.5 Bereitstellungslager Abfall / Recyclingmaterial

  • Zugewiesene Flächen.
  • Technische Einzelheiten:
    • Zur Einrichtung,
    • Zur Sicherung,
    • Zur Bereitstellung für die Beförderung,
    • Zum Begleitscheinverfahren beim Befördern.


3.2.6 Bereitstellungslager Boden

  • Zugewiesene Flächen,
  • Technische Einzelheiten:
    • Zur Einrichtung,
    • Zur Sicherung,
    • Zur Bereitstellung für die Beförderung,
    • Zum Begleitscheinverfahren beim Befördern.


3.3 Aufteilung der Räumstelle, Vermessungsarbeiten

Verkehrs- und Betriebsflächen der Räumstelle sind vorrangig zu räumen.

  • Einteilung der Räumstelle in Räumabschnitte:
    • Bezeichnung,
    • Lage,
    • Größe,
    • Verkehrsanbindung innerhalb der Räumstelle,
    • Parzellierung.

Hinweis auf die Technische Spezifikation A-9.1.7 „Vermessung“.

Die Anforderungen der Technischen Spezifikation sind i. d. R. einzuhalten. Gegebenenfalls erforderliche Abweichungen von der Technischen Spezifikation sind explizit unter Bezugnahme auf die entsprechende Textpassage in der Spezifikation zu beschreiben.


3.4 Arbeits- und Gesundheitsschutz

Dem Auftragnehmer werden folgende Aufgaben, die dem Auftraggeber gem. BaustellV obliegen, übertragen:

  • Bestellung eines SiGe-Koordinators während der Ausführung der Räummaßnahme,
  • Vorankündigung der Räummaßnahme gem. § 2 BaustellV,
  • Erarbeitung eines SiGe-Planes.


3.4.1 SiGe-Koordinator


Bestellung

Durch den Auftragnehmer ist ein geeigneter Koordinator (vgl. Kap. 5; Anhang A-9.1.11 und A-9.1.12, Kap. 2.5.1) unverzüglich nach Auftragserteilung und vor Ausführungsbeginn zu benennen. Sollten weitere Koordinatoren für die Maßnahme bestellt worden sein bzw. aufgrund gesetzlicher Festlegungen notwendig sein, sind diese fristgerecht zu benennen.


Aufgaben

Die durch den SiGe-Koordinator wahrzunehmenden Aufgaben ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen (RAB 30, Kap. 3) und aus den Anhängen A-9.1.1 und A-9.1.12.


Maßnahmen-/Schnittstellenkoordination

Mit der aktuellen Räummaßnahme parallel oder überschneidend stattfindende Baumaßnahmen bzw. Betriebsabläufe (z. B. Flugverkehr) sind vollständig zu erfassen und in ihren zeitlichen und örtlichen Charakteristika darzustellen – arbeitschutzrelevante Spezifikationen sind dabei in Vorbereitung der Erstellung des SiGe-Planes (vgl. Anhang A-9.1.12, Kap. 2.5.1) besonders zu berücksichtigen:

  • Art der Maßnahme/Baustelle/Bezeichnung,
  • Ausführungszeit,
  • Ausführungsort,
  • Arbeitsschutzrelevante Besonderheiten,
  • Ansprechpartner mit Kontakt.


3.4.2 Vorankündigung der Räummaßnahme gem. § 2 BauStellV

Die Einreichung der Vorankündigung nach § 2 BaustellV erfolgt durch den SiGe-Koordinator. Ein Formular „Vorankündigung“ befindet sich in der Anlage 2 zum Muster-SiGe-Plan (Anhang A-9.1.12).


3.4.3 Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)

Zur Vereinfachung der Planerstellung wird im Anhang A-9.1.12 ein MusterSiGe-Plan zur Verfügung gestellt, der sich in folgende Kapitel gliedert:

1. Veranlassung

2. Projektorganisation

3. Objektbeschreibung

4. Ablauf der Kampfmittelräumung

5. Gefahrenbewertung.

Bei der Erarbeitung des spezifischen SiGe-Planes ist den besonderen Bedingungen der einzelnen Maßnahme Rechnung zu tragen. Durch den Verantwortlichen sind die spezifischen Maßnahmen zu erarbeiten und zu definieren – Schwerpunkt hierbei ist die Gefährdungsanalyse sowie die Erarbeitung des Arbeitssicherheitskonzeptes mit den dazugehörenden Anlagen wie Betriebsanweisungen und dem SiGe-Plan Bauablauf.


3.5 Räumkonzept

Einführung in das Räumkonzept.


3.5.1 Ablauf der Räumarbeiten

  • Festlegung des geplanten Ablaufes der Kampfmittelräumung unter Berücksichtigung der Angaben zu den Testfeldern (s. Kap. 2).
  • Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen (s. Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz) und Hinweis auf die Technische Spezifikation A-9.1.1 „Arbeitsschutz“.


3.5.2 Räumfeldvorbereitung

Falls erforderlich, Erläuterungen zu den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses unter Titel 2 „Räumfeldvorbereitung“.

3.5.2.1

Forstarbeiten und Landschaftsbauarbeiten

Beschreibung der Vorgehensweise bei der Beseitigung von vegetationsbedingten Räumhindernissen zur Herstellung der Räumfreiheit unter Verweis auf die entsprechenden Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses.

3.5.2.2

Bauliche Anlagen

Beschreibung der Vorgehensweise bei der Beseitigung von bauwerksbedingten Räumhindernissen zur Herstellung der Räumfreiheit unter Verweis auf die entsprechenden Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses unter Berücksichtigung folgender Punkte:

  • Behandlung anfallender Massen unter Berücksichtigung des KrW-/AbfG. Beachtung länderspezifischer Regelungen,
  • Hinweis auf die Arbeitshilfen Recycling.

3.5.2.3

Abfall

  • Betroffene Testfelder,
  • Abfallrechtliche Deklaration,
  • Vorgaben zur Trennung der Materialien,
  • Angaben zu Annahmebedingungen des Entsorgungs- oder Verwertungsbetriebes / der zuständigen Abfallbehörde,
  • Regelung der Erstattung von Entsorgungs-/Deponierungskosten sowie eventuellen damit in Zusammenhang stehenden Gebühren, sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich angefragt.

3.5.2.4

Boden

Erläuterungen zu Titel 3.2, Position 510, Titel 3.3, Position 610 und Titel 3.4; Position 610 unter Berücksichtigung folgender Punkte:

  • Betroffene Testfelder,
  • Angaben zum Bodenmanagement,
  • Deklarationen gemäß BBodSchV,
  • Ggf. Vorgaben zum Wiedereinbau,
  • Angaben zu Annahmebedingungen des Entsorgungs- oder Verwertungsbetriebes / der zuständigen Abfallbehörde,
  • Regelung der Erstattung von Entsorgungs-/Deponierungskosten sowie eventuellen damit in Zusammenhang stehenden Gebühren, sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich angefragt.


3.5.3 Durchführung der Kampfmittelräumung

Beschreibung der Testfeldräumung mit Verweisen auf die entsprechenden Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses und unter Beachtung folgender Gesichtspunkte:

  • Falls erforderlich, Beschreibung unterschiedlicher Räumziele (Hinweis auf die Technische Spezifikation A-9.4.2 „Abnahmebedingungen/Prüffeld“). Gegebenenfalls erforderliche Ergänzungen zur Technischen Spezifikation sind explizit unter Bezugnahme auf die entsprechende Textpassage in der Spezifikation zu beschreiben.
  • Festlegung der Räummethode – falls vorhanden – für die einzelnen Testfelder unter Hinweis auf folgende Technische Spezifikationen:
    • A-9.4.4 „Visuelle Kampfmittelräumung“,
    • A-9.4.5 „Räumung von Bombenblindgängern“,
    • A-9.4.6 „Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung“,
    • A-9.4.7 „Kampfmittelräumung durch Abtrag von Boden und sonstigen Stoffen (Volumenräumung/Separation),
    • Gegebenenfalls erforderliche Ergänzungen zur Technischen Spezifikation sind explizit unter Bezugnahme auf die entsprechende Textpassage in der Spezifikation zu beschreiben.
  • Sonstige Hinweise zur Kalkulation.


Hinweise:

(1) Bei der visuellen Kampfmittelräumung auf Testfeldern ist zu beachten, dass diese bereits im Vorlauf der geophysikalischen Untersuchungen stattgefunden hat. Lediglich durch nachfolgende Überprägung mit Kampfmitteln (z. B. Schießbetrieb) kann die visuelle Kampfmittelräumung nochmals erforderlich werden. Dies ist zu dokumentieren. Sollte diese Leistung erneut zum Tragen kommen, ist in Abweichung von der TS A-9.4.4 zu beachten, dass nur Kampfmittel geräumt werden, die eine Betretung des Geländes aus Gründen der Arbeitssicherheit verhindern.

(2) Bei der Durchführung der Räumung ist zu berücksichtigen, dass die Räumflächenangabe eine planerische Größe ist, die das Mengengerüst in der Ausschreibung zur gewerblichen Räumung bildet. Während der Testfeldräumung sind diese Größen je nach Befund veränderlich (A-3.2 "Testfeld").


Räumungsbegleitende Maßnahmen

Beschreibung der Erfordernis und Durchführung von räumungsbegleitenden Maßnahmen mit Verweis auf die Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses, Titel 4 „Räumungsbegleitende Arbeiten“, getrennt nach Maßnahmen.

3.5.3.1

Sprengungsvor- und nachbereitende Maßnahmen

Die Sprengungsvor- und nachbereitenden Maßnahmen dienen als allgemeine Maßnahme der Unterstützung des KBD bei der Sprengung nicht transportfähiger Kampfmittel. Beschreibung folgender Aufgaben:

  • Ggf. Koordination der Maßnahme mit dem KBD,
  • Herrichtung des Sprengplatzes,
  • Durchführung von Absperrmaßnahmen,
  • Erneute Räumung des Sprengplatzes.

3.5.3.2

Transporte

  • Beschreibung der zu erwartenden Transportvorgänge innerhalb des Räumgebietes.

3.5.3.3

Füllboden

  • Beschreibung der Qualität und Menge des zu liefernden Füllbodens.

3.5.3.4

Wasserhaltung

  • Beschreibung der Wasserhaltung unter Beachtung der Vorgaben des Standardleistungsbuches 008 „Wasserhaltungsarbeiten“.


3.6 Personaleinsatz

Hinweis auf die Technischen Spezifikationen

  • A-9.1.5 „Anforderungen an gewerbliche Auftragnehmer“
  • A-9.1.10 „Räumstellenorganisation“
  • A-9.1.11 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator“

Gegebenenfalls erforderliche Ergänzungen zu den Technischen Spezifikationen sind explizit unter Bezugnahme auf die entsprechende Textpassage in der Spezifikation zu beschreiben.


3.7 Dokumentation

Beschreibung der für die Dokumentation zu erstellenden Unterlagen unter Verweis auf die Technische Spezifikation A-9.4.10 „Dokumentation Phase C“. Gegebenenfalls erforderliche Ergänzungen zur Technischen Spezifikation sind explizit unter Bezugnahme auf die entsprechende Textpassage in der Spezifikation zu beschreiben.

Neben den in der TS A-9.4.10 geforderten Dokumenten sind als Mindestanforderungen folgende Unterlagen beizufügen:

  • Auflistung aller Testfelder mit folgenden Mindestangaben: Name/Bezeichnung, Eckpunktkoordinaten (ggf. Flurstücksangabe), Form, Größe, Bewuchs, Hangneigung, Räumverfahren.
  • Abgabe der Vermessungsrohdaten als ASCII-Datei mit Formatangabe, im Microsoft XLSX-Format oder binär mit Lesesoftware.
  • Auf Datenträger müssen alle im Bericht vorhandenen Unterlagen (Bericht, Karten und Grafiken) vorhanden sein. Die Karten und Grafiken sind als Postscript Files abzulegen. Die Karten sind zusätzlich als GIS-Projekt (z. B. ArcView) mitzuliefern.
  • Falls kein GIS-Projekt angelegt wurde, sind die erstellten Karten in einem Austauschformat (JPG, BMP, TIFF) zu übergeben.

 

4 Anlagen

Anlage 1: Liegenschaftsplan und Testfeldübersichtsplan

Anlage 2: A-9.4.10 „Dokumentation Phase C“


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