5.2 Kategorisierung von kampfmittelverdächtigen und kampfmittelbelasteten Flächen
(1) Die Gefahrensituation auf Bundesliegenschaften oder ggf. Teilflächen dieser wird zum Abschluss jeder Bearbeitungsphase bewertet und in die folgenden Kategorien eingeteilt:
Kategorie | Erläuterung |
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Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf. |
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Auf der Fläche werden Kampfmittelbelastungen vermutet oder wurden festgestellt. Für die Gefährdungsabschätzung sind weitere Daten erforderlich. Es besteht weiterer Erkundungsbedarf. |
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Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung dar. Sie ist zu dokumentieren. Bei Nutzungsänderungen und Infrastrukturmaßnahmen ist eine Neubewertung durchzuführen. Daraus kann sich ein neuer Handlungsbedarf ergeben. |
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Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert. |
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Die Kampfmittelbelastung wurde vollständig geräumt. |