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5.2 Kategorisierung von kampfmittelverdächtigen und kampfmittelbelasteten Flächen

(1) Die Gefahrensituation auf Bundesliegenschaften oder ggf. Teilflächen dieser wird zum Abschluss jeder Bearbeitungsphase bewertet und in die folgenden Kategorien eingeteilt:

Kategorie Erläuterung

1

Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

2

Auf der Fläche werden Kampfmittelbelastungen vermutet oder wurden festgestellt. Für die Gefährdungsabschätzung sind weitere Daten erforderlich. Es besteht weiterer Erkundungsbedarf.

3

Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung dar. Sie ist zu dokumentieren. Bei Nutzungsänderungen und Infrastrukturmaßnahmen ist eine Neubewertung durchzuführen. Daraus kann sich ein neuer Handlungsbedarf ergeben.

4

Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert.

5

Die Kampfmittelbelastung wurde vollständig geräumt.


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