Vorwort zur 4. Auflage der BFR KMR
20 Jahre Baufachliche Richtlinien
Vor 20 Jahren erschien die 1. Auflage der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR), damals noch unter dem Titel Arbeitshilfen Kampfmittelräumung, und nur mit einem Textteil. Damit war erstmalig der Grundstock für eine einheitliche Vorgehensweise auf Liegenschaften des Bundes gelegt. Vier Jahre später folgten die Anhänge zu den Arbeitshilfen und komplementierten das Werk.
Der zeitliche Unterschied der Veröffentlichung von Text und Anhängen zeigt auch die Komplexität der Aufgabe, erstmalig ein der vorliegenden Gefahr angemessenes, einheitliches und wirtschaftliches bundesweit standardisiertes Vorgehen bei der Kampfmittelräumung festzulegen.
Weitere Fortschreibung
Im Vorwort zur 1. Auflage der BFR KMR heißt es: „Den Anwendern werden sie zur Standardisierung ihrer Planung und Ausführung übergeben“. Das verpflichtet zur ständigen Fortschreibung der BFR. In den vergangenen Jahren rückte die Kampfmittelräumung zunehmend in den Fokus von Öffentlichkeit und Politik. Unter anderem ist den berechtigten Anforderungen nach kampfmittelfreiem Baugrund sowie der angemessenen Berücksichtigung des Kampfmittelverdachtes in der Waldbrandprävention Rechnung zu tragen.
Mit den zunehmenden Anforderungen sind auch erhebliche Fortschritte bei der Forschung und anwendungsbezogenen Entwicklung in der Kampfmittelräumung und somit eine Fortschreibung des Standes der Technik zu verzeichnen, die in den BFR berücksichtigt werden. Die 4. Auflage der BFR KMR hat folglich umfangreiche und tiefgreifende Änderungen erfahren. Maßgebliche Aspekte waren dabei beispielhaft der Fortschritt der Technik im Bereich der geophysikalischen Verfahren und die neu gestalteten Leistungsbilder zur Räumplanung.
Reform Bundesbau in 2022
In der 4. Auflage der BFR KMR ist erstmalig die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Mitherausgeberin im Impressum anstelle des Bundesbauressorts aufgeführt. Dies trägt der neuen RBBau – Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes – vom 1. Oktober 2022 in Folge der Reform Bundesbau Rechnung. Der Gesetzgeber hat der BImA die Federführung für die Durchführung von Bauaufgaben im zivilen Bundesbau auf ihren Liegenschaften übertragen. Dadurch ist eine Anpassung der entsprechenden Passagen in den BFR KMR notwendig geworden. Die BImA ist mit ihrem besonderen Grundstücksportfolio aus vormals militärisch genutzten Liegenschaften eine Hauptlastträgerin im Umgang mit kampfmittelverdächtigen/-belasteten Grundstücken und daher auf Effizienz in der Kampfmittelräumung angewiesen.
Das Bundesministerium der Verteidigung bleibt durch die Reform Bundesbau unberührt in seiner Zuständigkeit für die Kampfmittelräumung auf aktiv genutzten Liegenschaften.
Harmonisierung und bundeseinheitliche Standards
Die Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung arbeitet gemeinsam mit der BImA und Vertretern der originär zuständigen Länder (Kampfmittelräumdienste und zuständige Landesministerien) seit 2020 in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Kampfmittelräumung der Innenministerkonferenz an der Harmonisierung von Vorgehensweisen und der Definition bundeseinheitlicher Standards in der Kampfmittelräumung. Die Herausgeber empfehlen die Anwendung der fachtechnischen Inhalte der BFR KMR über den Geltungsbereich gemäß Kapitel 1 hinaus.
Dr. Alexander Götz Leiter Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz |
Paul Johannes Fietz Vorstandsmitglied der BImA |