BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
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Vorwort zur 2. Auflage

Die Kampfmittelproblematik ist weiterhin aktuell. Insbesondere Medienberichte über die häufig spektakulären Beseitigungen von nicht detonierten Fliegerbomben zeigen der Allgemeinheit dies auf. Aber auch die weniger prominenten Räumungen kleinkalibrigerer Kampfmittel verdeutlichen die Brisanz des Problems.

Die Bundesrepublik Deutschland ist als großer Grundstückseigentümer von dieser Thematik in besonderem Maße betroffen. Auf Grundlage des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) wurde der BImA das Eigentum an den inländischen Dienstliegenschaften übertragen. Mittels einer Dachvereinbarung zwischen BMVg und BMF sowie der BImA vom April 2009 zur Umsetzung des BImAG im Geschäftsbereich des BMVg wurden die Zuständigkeiten für die Kampfmittelräumung zwischen BMVg und BImA konkretisiert. Die inhaltliche Anpassung der AH KMR hierzu kann leider erst in der nächsten Auflage erfolgen.

Die Arbeitshilfen Kampfmittelräumung bauen als Baufachliche Richtlinien (BFR) auf den reichhaltigen Kenntnissen und Erfahrungen aus der Praxis auf.

Die hier vorliegende 2. Auflage berücksichtigt die Fortschreibung des Stands der Technik, Praxiserfahrungen aus der Anwendung der AH KMR sowie Änderungen gesetzlicher u. ä. Art.

Voraussichtlich Ende 2015 werden in einer weiteren Fortschreibung im Wesentlichen die Rolle der BImA als der Eigentümerin von Bundesliegenschaften beschrieben, die Schnittstellen zwischen BMVg und BImA im Bereich der Nutzungsaufgaben konkretisiert sowie die Anforderungen der Digitalen Bestandsdokumentation KMR (DigBestDok KMR) mit der hierfür notwendigen Ergänzung um Zuständigkeiten und der Einführung eines Regelverfahrens definiert.

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