Vorwort zur 1. Auflage
In Böden und Gewässern verborgene Kampfmittel
können auch heute noch Leben gefährden. Sie können aus Zeiten der beiden
Weltkriege und aus der bestimmungsgemäßen Nutzung des Geländes für u. a.
militärische Zwecke stammen. Die Beseitigung von Kampfmitteln hat daher
nichts von ihrer Aktualität verloren: Sie steht nach wie vor im Blickpunkt
des öffentlichen Interesses.
Neben den Einzelfundstellen werden
Flächen von mehreren tausend Hektar Größe geräumt. Liegenschaften des Bundes
sind davon in besonderem Maße betroffen. Aber auch für
Nicht-Bundesliegenschaften bestehen auf Grundlage des Allgemeinen
Kriegsfolgengesetzes (AKG) finanzielle Verpflichtungen für den Bund. Deshalb
hat der Bund eine besondere Verantwortung für ein der vorliegenden Gefahr
angemessenes, einheitliches und wirtschaftliches Vorgehen bei der
Kampfmittelräumung.
In Deutschland wird die Kampfmittelräumung seit
Jahrzehnten intensiv betrieben. In den vergangenen Jahren erhielt die
Kampfmittelräumung durch die Einführung neuer Techniken wichtige Impulse.
Insbesondere die Möglichkeiten, die die Auswertung historischer Dokumente
und Luftbilder für die Verdachtserkundung, der Einsatz neuer
geophysikalischer Verfahren für die Ortung und die konsequente Anwendung des
öffentlichen Vergaberechtes eröffnen, seien beispielhaft genannt.
Die
vorliegenden Arbeitshilfen Kampfmittelräumung bauen auf den reichhaltigen
Kenntnissen und Erfahrungen aus der Praxis auf.
Im Auftrag des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) sowie in Abstimmung mit dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) und mit
Kampfmittelbeseitigungsdiensten, planenden und überwachenden Ingenieurbüros,
Kampfmittelräumfirmen und auftraggebender Bauverwaltung wurde unter
Federführung der Oberfinanzdirektion Hannover, Bau und Liegenschaften, eine
fachliche Vorgehensweise entwickelt und formuliert.
Die Arbeitshilfen
enthalten wertvolle Hinweise und Details für die Planung und Ausführung der
Kampfmittelräumung, die die tägliche Arbeit der Verantwortlichen erleichtern
werden. Bei konsequenter Anwendung der Arbeitshilfen ist ein einheitliches,
kostengünstiges und nachhaltiges Verfahren gewährleistet.
Die
Oberfinanzdirektion Hannover aktualisiert die Arbeitshilfen regelmäßig.
Den Aufstellern der Arbeitshilfen Kampfmittelräumung sei an dieser
Stelle für ihre praxisgerechte Arbeit gedankt. Den Anwendern werden sie zur
Standardisierung ihrer Planung und Ausführung übergeben.