BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
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A-9.3.5 Fachspezifische Anforderungen an freiberuflich Tätige

1 Geltungsbereich

Diese Technische Spezifikation definiert die fachspezifischen Anforderungen an freiberuflich Tätige (fbT) in der Phase B.

Die fachliche Eignung für die Erbringung von Ingenieur- bzw. Planungsleistungen zur Kampfmittelräumung ist aufgrund der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu beurteilen.


2 Allgemeine Kenntnisse

2.1 Fachtechnisch

Die Ingenieurleistungen im Bereich der Kampfmittelräumung (KMR) erfordern natur- und ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen.

  • Fachliche Kenntnisse auf dem Gebiet der KMR:
    • funktionelle, technische und organisatorische Planung von KMR-Vorhaben,
    • Aufbau-, Funktions- und Wirkungsweise von Munition,
    • Umgang mit Fundmunition,
    • Umgang mit Explosivstoffen, Nebel-, Reiz- und Kampfstoffen,
    • Beurteilung und Bewertung der Anwendung zweckmäßiger Räumverfahren,
    • Einsatz von Baugeräten in der KMR,
    • Erfahrungen/Grundkenntnisse im Tiefbau.
  • Kenntnisse im Arbeitsschutz,
  • Kenntnisse in Datenaufnahme, Datenanalyse, Statistik und Informationsverarbeitung,
  • Kenntnisse der grundlegenden fachlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke.


2.2 Rechtlich

Grundkenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere

  • SprengG und der untergesetzlichen Regelungen,
  • Chemikaliengesetz,
  • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung,
  • Bundes-Immissionsschutzrecht,
  • Arbeitsschutzgesetz,
  • Wasserhaushaltsgesetz,
  • Naturschutzrecht,
  • Gefahrstoffverordnung,
  • GGVSEB - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt,
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz,
  • Kampfmittelverordnungen der Länder,
  • Landesbodenschutzgesetze und zugehörige Rechtsvorschriften,
  • Landesabfallgesetze,
  • Landeswassergesetze und zugehörige Rechtsvorschriften,
  • Unfallverhütungsvorschriften / Berufsgenossenschaftliche Regelwerke,
  • Vertragsrecht (BGB, VgV, VOB, HOAI),
  • Kenntnisse über Aufbau und Zuständigkeiten der öffentlichen Verwaltung.


3 Besondere fachliche Kenntnisse

Das Ausweisen von Testfeldern, die Planung geophysikalischer Untersuchungen, die Planung und Überwachung der Räumung von Testfeldern sowie das Erarbeiten der Gefährdungsabschätzung in der Phase B stellen besondere fachliche Anforderungen an den/die Bearbeiter. Zu folgenden Themenpunkten sind vertiefte Fachkenntnisse erforderlich:


3.1 Ausweisung der Testfelder

  • Erarbeiten eines Planungskonzeptes zur Anzahl, Größe, Lage der Testfelder,
  • Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse und die Einstufung in Kategorien entsprechend Anhang A-3.3, Kapitel 7,
  • Untersuchen der Einsatzmöglichkeiten geophysikalischer Messverfahren; Planungskonzept,
  • Vertiefte Kenntnisse in Datenaufnahme, Datenanalyse, Statistik und Informationsverarbeitung,
  • Untersuchen der Einsatzmöglichkeiten von Räumverfahren; Planungskonzept,
  • Projektplanung, insbesondere Zeit- und Kostenplanung,
  • Dokumentation der Planung in einem Erläuterungsbericht in Anlehnung an Anhang A-9.4.9.


3.2 Geophysikalische Untersuchungen

  • Planung der zum Einsatz kommenden geophysikalischen Messverfahren (A-9.3.7-9.3.15); Kostenermittlung,
  • Vertiefte Kenntnisse in Datenaufnahme, Datenanalyse, Statistik und Informationsverarbeitung,
  • Vorbereiten der Vergabe (Aufstellen der Verdingungsunterlagen); Mitwirken bei der Vergabe,
  • Kontrolle der Durchführung von flächenhaften (digitalen) geophysikalischen Untersuchungen mit Magnetik, TDEM und Georadar einschl. MS-Sonde und Bohrlochsondierungen (Qualitätskontrolle gemäß A-9.3.4),
  • Sicherstellung einer lückenlosen Dokumentation gem. Anhang A-9.3.2,
  • Rechnungsprüfung (der gewerblichen Leistungen); Mitwirkung bei der Abnahme,
  • Auswertung und Interpretation der Messdaten; diese Leistungen können auch (teilweise) durch den gewerblichen Auftragnehmer gemäß der Anhänge 9.3.7 bis 9.3.15 erbracht werden – die konkrete Aufgabenabgrenzung muss jeweils durch den Auftraggeber vorgegeben werden,
  • Berichterstellung gemäß A-9.3.6.


3.3 Räumung

  • Untersuchen, Beurteilen und Bewerten der Einsatzmöglichkeiten von Räumverfahren, Planung mit Ausweisung der Räumflächen; Kostenermittlung,
  • Vorbereiten der Vergabe (Aufstellen der Verdingungsunterlagen); Mitwirken bei der Vergabe,
  • Örtliche Überwachung der Durchführung; Qualitätskontrolle durch Prüfung geräumter Felder gemäß A-9.4.2 und der Zuordnung der Funde zu den Fundklassen,
  • Sicherstellung einer lückenlosen Dokumentation gemäß A-9.4.10,
  • Rechnungsprüfung (der gewerblichen Leistungen); Mitwirkung bei der Abnahme.


3.4 Gefährdungsabschätzung

  • Interpretation der Ergebnisse aus Phase A sowie Phase B (Geophysik, Räumflächen),
  • Vertiefte Kenntnisse in Datenanalyse, Statistik und Informationsverarbeitung,
  • Einteilung der Testfelder in Gefährdungsklassen,
  • Extrapolation der Ergebnisse auf das gesamte Erkundungsgebiet,
  • Ausweisung von Bereichen gleicher Gefährdungsklassen und -kategorien sowie Flächenkategorien inkl. Kartierung.


4 Nachweise

Die Nachweise zu den Anforderungen sind durch den Bieter im Vergabeverfahren beizubringen.


4.1 Personelle Anforderungen

Zur Eignung muss der fbT zu seiner beruflichen Bildung, fachspezifischen Ausbildung und praktischen Erfahrung folgende Nachweise führen:

  • Abgeschlossenes Studium mit naturwissenschaftlich-technischer Ausrichtung an einer Universität oder Fachhochschule oder eine gleichwertige Qualifikation,
  • Eine mindestens 3-jährige praktische Tätigkeit im Bereich Kampfmittelräumung,
  • Gültige(r) Befähigungsschein(e) des/der mit der Planung beauftragten Mitarbeiter(s) gemäß § 20 SprengG soweit Räumleistungen geplant und/oder begleitet werden.

Soweit dem fbT auch Aufgaben des SiGe-Koordinatoren übertragen werden sollen, muss er ferner die Anforderungen gem. A-9.1.11 erfüllen.

Folgende besonderen fachlichen Kenntnisse sind nachzuweisen:

  • Referenzliste über die in den letzten 3 Jahren durchgeführten Projekte, in denen der fbT maßgebliche Entscheidungen zu treffen hatte,
  • Beschreibung von ausgewählten Projekten, mit denen der Nachweis der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegt werden kann,
  • Ausbildung/beruflicher Werdegang der/des verantwortlichen Projektbearbeiter(s),
  • ggf. Veröffentlichungsliste,
  • ggf. Arbeitsproben.


4.2 Technische Ausstattung

Der fbT muss über die erforderliche Geräteausstattung zur Bearbeitung der jeweils beauftragten Leistungen der Phase B verfügen. Dies sind z. B.:

  • Technische Ausstattung zur computergestützten Bearbeitung von Karten und Plänen,
  • Technische Ausstattung zur Auswertung von digitalen, geophysikalisch erhobenen Messdaten,
  • Geräte zur geodätischen Vermessung im Gelände (mechanisch und/oder per GPS),
  • Detektor für ferromagnetische Körper (Gradiometer gem. A-9.3.15),
  • Metalldetektor (MS-Sonde gem. A-9.3.13)


4.3 Organisatorische Anforderungen

Es ist ein die fachlichen Anforderungen der BFR KMR erfüllendes Qualitätsmanagementsystem zu führen und nachzuweisen.


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