A-9.3.13 MS-Sonde (Metalldetektor)
1 Geltungsbereich
Geophysikalische Erkundung ohne digitale Aufnahme von Testfeldern und anderen Flächen oder Punkten für Erkundungstiefen bis ca. 30 cm unter Geländeoberkante mit Hilfe von Metalldetektoren (MS-Sonde) zur Ermittlung des metallischen Störkörperinventars.
2 Allgemeine Anforderungen
Für die Durchführung von Sondierungen mit MS-Sonden sind Systeme einzusetzen, die den unten beschriebenen Anforderungen entsprechen.
3 Vorgehensweise
3.1 Arbeitsschritte
Die Durchführung von händischen Sondierungen mit Metalldetektoren ist in folgende Arbeitsschritte unterteilt:
- Bestimmung der Messfläche(n) anhand von Planungsunterlagen, ggf. Bestimmung der Koordinaten der Eckpunkte der Messfläche(n) aus den Planunterlagen oder im Gelände.
- Dauerhafte Markierung der Messflächen im Gelände,
- Unterteilung der Messfläche in 1 m breite Suchstreifen,
- Durchführung der fußläufigen Sondierung,
- Dokumentation der Sondierungen,
- Qualitätssicherung.
3.2 Anforderungen
3.2.1 Festlegung der Messflächen
- Bestimmung der geplanten Messfläche(n) aus den Planungsunterlagen. Der Umriss der Messflächen(n) ist als Koordinatenzug (Polygonzug) zu dokumentieren und im Lageplan darzustellen. Die Unterlagen sind dem AG vor Beginn der Arbeiten zu überreichen.
- Die Ecken jedes Messfeldes sind auszupflocken (Holzpflöcke > 40 cm Länge) bzw. auf versiegelten Flächen mit Vermessungsnägeln und Signalspray zu markieren.
- Die Eckpflöcke sind geodätisch einzumessen, Genauigkeit ± 0,1 m im vorgegebenen Koordinatenbezugssystem UTM / ETRS89.
- Beschriftung der Pflöcke mit Feldname und Pflock-Nr. im Uhrzeigersinn, so dass Pflock-Nr. 1 im Nordosten liegt.
3.2.2 Ortsreferenzierung
Kennzeichnung und Durchnummerierung von 1 m breiten Suchstreifen innerhalb der ausgepflockten Fläche(n). Die Suchstreifen sind im Gelände mit Laufleinen zu markieren. Die Lage der Suchstreifen bezogen auf die Messfläche ist entsprechend zu dokumentieren. Die Lage von Funden wird über die Nummer des Suchstreifens sowie deren Lage innerhalb des Suchstreifens ortsreferenziert.
3.2.3 Sondierung
Flächenhaftes Ablaufen der Messfläche(n) in ca. 1 m breiten Streifen. Die MS-Sonde ist so zu führen, dass jeweils die gesamte Streifenfläche erfasst wird. Dabei ist der Detektor in einer Höhe von 3 – 5 cm über den Erdboden zu schwenken bzw. zu führen. Die von der Suchspule überstrichenen Streifen müssen sich dabei um mindestens 20 % überlappen.
Die Empfindlichkeit der Metalldetektoren ist dem Leistungsziel anzupassen.
3.2.4 Dokumentation
- Erstellen eines tabellarischen Kurzberichtes über die Messungen mit folgendem Inhalt:
- Projektname, -beschreibung, -ziel,
- Durchführungszeitraum,
- eingesetzte Technik,
- Messtechniker,
- Tagesleistung mit der Angabe der vermessenen Fläche(n),
- Witterungsbedingungen,
- Skizze über die Lage der Messflächen mit Nordpfeil,
- Maßnahmen der Qualitätssicherung,
- Besonderheiten,
- Anlagen (s. nachfolgende Aufzählung).
Der Kurzbericht ist zeitnah an den AG oder seinen Vertreter zu übergeben. - Führen eines Messprotokolls für jede gemessene (Teil-)Fläche als Anlage zum Kurzbericht,
- Nachweise über die Durchführung der Qualitätssicherung der Messungen als Anlage zum Kurzbericht,
- Übergabe der Koordinaten der geodätisch eingemessenen Eckpunkte der Messflächen mit entsprechender Zuordnung zu den Messfeldern als ASCII-Datei,
- Dokumentation der detektierten Störpunkte nach Lage auf der Prüffläche sowie Art, Größe, Gewicht und Tiefenlage der modellierten Störkörper.
3.2.5 Qualitätssicherung
Die fehlerfreie Funktion des Messsystems ist in geeigneter Weise kontinuierlich zu überprüfen und in einem Kurzbericht zu dokumentieren. Neben den betriebsinternen Maßnahmen zur Qualitätssicherung (QS) kann die QS während der Maßnahme über das Einrichten eines Sondenprüffeldes erfolgen, das während einer Messkampagne mit gleichen Messparametern wiederholt gemessen wird (vor dem Beginn, während und zum Schluss der Messkampagne).
Neben der QS im Rahmen der Messungen vor Ort ist dem AG durch Vorlage einschlägiger Kalibrierungs- oder Prüfprotokolle, die nicht älter als ein Jahr sein dürfen, die regelmäßige Prüfung bzw. Wartung der verwendeten Sonden nachzuweisen.