A-9.2.6 Auswertung von Luftbildern
1 Geltungsbereich
Diese Technische Spezifikation definiert allgemeine Anforderungen an die Auswertung von Luftbildern im Rahmen einer HgR-KM.
2 Personelle Voraussetzungen
Fachspezifische Anforderungen an fbT sind A-9.2.1 zu entnehmen.
3 Auswahl des Bildmaterials
3.1 Luftbildzeitschnitte
Die Auswahl von Luftbildzeitschnitten und die Beschaffung von Luftbildern sind in Abhängigkeit der Ergebnisse einer Grundlagenermittlung zu Kriegsereignissen und Nutzungen des Untersuchungsgebietes durchzuführen.
Sofern ein Anfangsverdacht einer Kampfmittelbelastung vorliegt und die Ursachen dafür zeitlich nicht eingegrenzt werden können, sind grundsätzlich alle geeigneten Bilder zu beschaffen. Einzig bei Abdeckungen mit sehr dichter Befliegungsfolge von wenigen Tagen oder Wochen ist nach ökonomischen Gesichtspunkten abzuwägen, ob tatsächlich bei allen Bildflügen ergänzende Informationen zu erwarten sind und folglich alle prinzipiell geeigneten Bildflüge beschafft und betrachtet werden müssen.
Im konkreten Einzelfall ist jeweils zu prüfen, ob es geboten ist, bereits zum Projektbeginn weitere „Pufferflüge“ oder sogar alle grundsätzlich geeigneten Bildflüge zu beschaffen. Wesentliche Kriterien dafür sind z. B. kurzfristig anstehende Baumaßnahmen und lange Lieferfristen der Luftbilder (bis zu zwei Monate).
3.2 Abdeckung, Untersuchungsgebiet
Für das gesamte Erkundungsgebiet ist eine stereoskopische Luftbildabdeckung, soweit diese verfügbar ist, zu beschaffen.
Für Erkundungsgebiete mit deutlichen topographischen Veränderungen (z. B. komplette Neubebauung) sind Luftbilder aus den Randbereichen dieses Gebietes, soweit verfügbar, mit zu beschaffen. Dabei muss die Abdeckung soweit reichen, dass stabile topographische Merkmale oder nach wie vor existente Bauwerke zur Orientierung verwendet werden können.
Es ist eine Pufferfläche zusätzlich zum Erkundungsgebiet hinsichtlich kampfmittelrelevanter Strukturen auszuwerten. Als gute fachliche Praxis ist hierfür mindestens ein Saum von 50 m um die Grenze des Erkundungsgebietes zu berücksichtigen.
Bestimmte Nutzungen / Kriegseinwirkungen / Havarien können auch aus größerer Distanz zu einer Kampfmittelbelastung im Erkundungsgebiet geführt haben.
Für eine sichere Kartierung und Bewertung der Ergebnisse aus entsprechend größeren Pufferflächen sind diese einzelfallbezogen festzulegen. Dies ist ein Bestandteil der Ausschreibungsvorbereitung.
Fachliche Vorgaben hierzu sind dem Anhang 2.3 Luftbildauswertung Phase A, dort Abschnitt A-2.3.4 Auswertung von Luftbildern zu entnehmen.
4 Durchführung der Auswertung
4.1 Spezifizierung von Auswertezielen
Für die Durchführung einer Bestands- und/oder Situationskartierung müssen durch den Auftraggeber thematische Erfassungskategorien vorgegeben werden. Die Kategorien richten sich nach der Gliederung der Verursachungsszenarien einer Kampfmittelbelastung (vgl. A-2.1.4 "Verursachungsszenarien"):
- Luftangriffe,
- Bodenkämpfe,
- Munitionsvernichtung,
- Militärischer Regelbetrieb,
- Munitionsproduktion und -lagerung.
4.2 Technische Voraussetzungen
Die technischen Grundlagen für eine lage- und grundrissgetreue Kartierung von Luftbildern sind in A-2.3.2 und A-9.2.4 (TS) „Photogrammetrie: Luftbildorientierung und technische Grundlagen der Luftbildstereoauswertung“ beschrieben. Abweichende Verfahren bedürfen einer fachlichen Begründung und Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Die Ergebnisse abweichender Verfahren sind so zu dokumentieren, dass deutlich wird, dass es sich nicht um eine lagegetreue Erfassung oder Darstellung kampfmittelrelevanter Informationen handelt.
4.3 Thematische Aspekte
Thematische Informationen aus historischen Luftbildern mit kampfmittelrelevanten Inhalten sind individuell zu identifizieren und zu kategorisieren. Grundsätzlich sind verfügbare Archivalien als Interpretationshilfe zu berücksichtigen. Weitergehende Informationen über Erfassungskategorien der Luftbildauswertung sind den Verursachungsszenarien gem. A-2.1.4 zu entnehmen.
Die Definition von Geoobjekten und deren Eigenschaften in Geoinformationssystemen zur kartografischen Dokumentation und Bewertung einer potenziellen Kampfmittelbelastung ist fallbezogen durchzuführen. Vorgaben zur formalisierten Erfassung und kartografischen Darstellung der Auswerteergebnisse enthält der Anhang A-9.1.4 „Kartografische Darstellungen“.
4.4 Lagegenauigkeit der Kartierung
Kleinmaßstäbige Kartierungen können in größeren Maßstäben abgebildet werden. Dabei ist jedoch der Hinweis aufzuführen, auf welcher Grundlage die Informationen erhoben wurden. Es ist deutlich zu machen, dass die dargestellten Ergebnisse nicht der geometrischen Genauigkeit der Kartengrundlage entsprechen.
4.5 Erfassung von Geodaten und Dokumentation der Luftbildauswertung
Das Zustandekommen der Auswerteergebnisse muss für den Auftraggeber nachvollziehbar sein. Die Rahmenbedingungen und Verfahrensschritte der Luftbildauswertung sind als Bestandteil eines Ergebnisberichtes zu dokumentieren. Dies betrifft folgende Punkte:
- Eingesetzte Verfahren und Geräte der Luftbildauswertung,
- Eine Auflistung aller verfügbaren Luftbilder mit beschreibenden Informationen (Bildflug, Bildnummer, Zeitschnitt, Maßstab, Qualität, Bildquelle),
- Entscheidungskriterien für die Detailauswertung und Kennzeichnung betreffender Bilder sowie Ausschlusskriterien,
- Beurteilung der Zuverlässigkeit der luftbildsichtigen Identifizierung potenziell kampfmittelrelevanter Objekte,
- sofern die Phase A bereits mit der Luftbildauswertung abgeschlossen werden kann, ist die Datenerfassung zur Digitalen Bestandsdokumentation KMR im INSA durchzuführen. Hierbei sind die Anforderungen gemäß A-6.2 zu beachten.
4.5.1 Einsatz von Geoinformationssystemen (GIS)
Der Einsatz von GIS im Rahmen der Luftbildauswertung ist Stand der Technik und grundsätzlich erforderlich. Die Nutzung von Softwarelösungen aus dem grafischen Bereich (z. B. AutoCAD-Formate) zur Erfassung bzw. Lieferung von raumbezogenen Daten ist unzulässig.
Konkrete Anforderungen hinsichtlich der Datenbeschaffenheit müssen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt werden.
4.5.2 Dokumentation von Geodaten durch Metainformationen
Die Ergebnisse der Luftbildauswertung müssen in analoger und digitaler Form bereitgestellt werden. Neben der Verwendung eines mit dem AG abgestimmten (Geo-)Datenformates ist eine Beschreibung der Daten mittels Metainformationen erforderlich.
Die Beschreibung der Erfassung von Metadaten nach der Norm ISO 19115 ist in Vorbereitung. Vorläufig sind folgende Daten in einer ASCII-Textdatei zu erfassen: