A-1.2 Bundeswehr
A-1.2.1 Definition Bundeswehr
Die hier aufgeführten Definitionen entstammen der inzwischen außer Kraft gesetzten ZDv 30/41 „Begriffe der Logistik und Rüstung“. Zukünftig werden diese Definitionen Bestandteil der „Datenbank für Terminologie der Bundeswehr“ sein.
Bergen von Munition E: recovery of ammunition |
Aufnehmen von Munition an Orten mit unvorhergesehenen Ereignissen mit dem Ziel,
1. Orte mit unvorhergesehenen Ereignissen in diesem Sinne sind z. B. Absturz-, Brand-, Abwurf-, Fundstellen. 2. Zum Bergen zählen auch die hierbei erforderlichen Tätigkeiten wie z. B. das Aufspüren, Freilegen, Identifizieren, Bewachen, Untersuchen, Entschärfen, Wiederherstellen der Handhabungs- und Transportsicherheit und Verpacken der Munition sowie das Aufräumen der Brandstelle/Unfallstelle. |
Bevorraten von Munition E: stockage of ammunition |
Vorratshaltung von Munition in ortsfesten, beweglichen oder verlegefähigen militärischen Bereichen. 1. Man unterscheidet folgende Formen der Bevorratung von Munition:
2. Die Bevorratung von Munition an Bord schwimmender Einheiten wird als "Bordlagerung von Munition" bezeichnet. |
Blindgänger E: dud |
Munition mit Eigenantrieb, Abwurfmunition oder Projektile, deren Wirk-, Ausstoß- oder Zerlegerladung(en) nach dem Abwurf, Abschuss, Wurf oder Start der Munition nicht oder nicht vollständig zur Wirkung gelangt ist / sind. Im Sinne dieser Definition zählen zu
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Chemische Munition(Kampftstoffmunition) E: chemical ammunition |
Munition, deren Wirkladung in erster Linie aus chemischen Kampfstoffen besteht. |
Delaborieren von Munition E: emptying of ammunition |
Vollständiges Entfernen der gefährlichen Stoffe aus der Munition. |
Endgültiges Beseitigen E: final disposal |
Siehe: Vernichten von Munition |
Entschärfen von Munition(Entsorgung von Munition) E: deactivation of ammunition |
Beseitigen oder Herabsetzen des Risikos einer ungewollten Auslösung oder Freisetzung der Wirkladung(en) von Munition, deren sicherheitstechnischer Zustand beeinträchtigt ist oder sein kann, mit dem Ziel, die Munition handhabungs- und transportsicher zu machen. Entschärfungsmethoden sind z. B.
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Entsorgung von Munition E: disposal of ammunition |
Oberbegriff für Bergen, Zwischenlagern, Verwerten, Vernichten, Ungefährlich- und Unbrauchbarmachen von Munition einschließlich der hierfür erforderlichen Tätigkeiten, wie das Aufspüren, Freilegen, Identifizieren, Dekontaminieren, Entschärfen, Öffnen und Zerlegen der Munition oder der Munitionskomponenten. Ziel der Entsorgung ist die endgültige Beseitigung der Munition. Belange des Umweltschutzes sind zu beachten. |
Exerziermunition E: drill ammunition; dummy ammunition |
Munition, die
Sie ist besonders gekennzeichnet. Zu den einsatzvorbereitenden Handhabungsfertigkeiten zählen
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Explosivstoffe E: explosives |
Explosionsfähige Stoffe, die als Sprengstoffe, Treibstoffe, Zündstoffe, Anzündstoffe oder pyrotechnische Stoffe hergestellt wurden. |
Fachkundiger (Munitionswesen) E: expert |
Zu umfassenden Maßnahmen und Tätigkeiten im Munitionswesen berechtigte Person mit vielseitigen und grundlegenden rechtlichen und technischen Kenntnissen über Munition und den Umgang damit. Die Berechtigung ist gebunden an den Nachweis der Kenntnisse und bestimmter Fertigkeiten sowie an bestimmte charakterliche, geistige und körperliche Eigenschaften. 1. Die Berechtigung kann inhaltlich beschränkt, befristet oder mit bestimmten Auflagen verbunden sein. 2. Auf der Grundlage bestehender Gesetze, Vorschriften und Weisungen ist der Fachkundige für jede Art des Umgangs mit der Munition befähigt und ermächtigt, für die er fachkundig ist. |
Fremdmunition E: third-party ammunition |
Munition, die sich nicht im bestimmungsgemäßen Besitz befindet und von Dritten übernommen, beschlagnahmt oder sichergestellt wurde. |
Fundmunition E: recovered ammunition |
Aufgefundene Munition oder Teile davon, die nicht ununterbrochen verwahrt, überwacht oder verwaltet worden sind, das heißt, die der frühere Besitzer verloren, zurückgelassen oder auf andere Weise aufgegeben hat. Fundmunition kann entsprechend ihrer Herkunft z. B. bezeichnet werden als:
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Gefährdung E: endangering |
Möglichkeit, einen Schaden in Form einer Sach- oder Gesundheitsschädigung zu erleiden. |
Gefahrenbereich E: hazard area; danger area; unsafe area |
Bereich, in dem Gefahren für Menschen, Tiere und/oder Sachwerte bestehen. |
Gefahrklasse E: hazard class; hazard division |
Kategorie von Munition oder Explosivstoffen, die bei ungewollter Auslösung ein ähnliches Wirkungsbild ergeben. 1. Die Zuordnung zu einer Gefahrklasse erfolgt nach international festgelegten Regeln und Prüfverfahren. 2. Es gibt die Gefahrklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6. Die erste Stelle ist immer eine "1" entsprechend der Klasse 1 der UN-Einteilung der "gefährlichen Güter", die zweite Stelle ein Punkt und die dritte Stelle kennzeichnet das Wirkungsbild. |
Gefahrkode E: hazard classification code |
Vierstelliger alphanumerischer Kode mit Sonderzeichen an der 2. Stelle. Er gibt die Gefahrklasse (1. bis 3. Stelle) und die Verträglichkeitsgruppe (4. Stelle) von Munition und Explosivstoffen an (z. B. 1.3C). |
Gefährliche Stoffe E: dangerous materials; dangerous substances; hazardous materials; hazardous substances |
Stoffe, die sehr giftig, giftig, mindergiftig, ätzend, reizend, explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, krebserzeugend, fruchtschädigend, erbgutverändernd sind oder sonstige chronisch schädigende oder umweltgefährdende Eigenschaften besitzen (Nach: Chemikaliengesetz). Hierzu zählen auch Verunreinigungen oder deren Zersetzungsprodukte, die geeignet sind, die natürliche Beschaffenheit von Wasser, Boden oder Luft, von Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen sowie den Naturhaushalt derart zu verändern, dass dadurch erhebliche Gefahren oder erhebliche Nachteile für die Allgemeinheit und die Umwelt herbeigeführt werden. Zu den gefährlichen Stoffen gehören auch radioaktive Stoffe. |
Gefechtsmunition E: service ammunition; tactical ammunition |
Munition, die grundsätzlich für militärische Kampf- oder Kampfunterstützungszwecke vorgesehen ist. |
Handhabungssicherheit von Munition E: handling safety of ammunition |
Sicherheit der Munition gegen ungewollte Wirkung ihrer „gefährlichen Stoffe“ bei ordnungsgemäßer Handhabung unter Berücksichtigung der handhabungsbedingten Einwirkungen. Der Begriff Handhabungssicherheit umfasst auch die Sicherheit gegen ungewollte Wirkung durch Verwechseln der Einbau- oder Drehrichtung während der Handhabung. |
Identifizieren von Munition E: identification of ammunition |
Feststellen der wesentlichen Merkmale der Munition einschließlich der Begutachtung (Befundung) und Zustandsbeurteilung sowie Bewertung der von ihr ausgehenden unmittelbaren Gefahr. Zu den wesentlichen Merkmalen gehören z. B. |
Inerte Munition E: inert ammunition |
Munition, die keine gefährlichen Stoffe enthält. |
Kampfmittel E: Explosiv Ordnance (EO) |
Alle Munition, die Explosivstoffe, Kernspaltungs- und Kernfusionsmaterial sowie biologische und chemische Kampfstoffe enthält. |
Kampfmittelabwehr E: Explosive ordnance defence |
Gesamtheit aller Maßnahmen mit dem Ziel, die Gefährdung durch Kampfmittel mit den Verfahren der Kampfmittelbeseitigung und/oder Kampfmittelräumung auszuschalten. |
Kampfmittelbeseitigung E: Explosive Ordnance Disposal (EOD) |
Erkundung, Identifizierung, Feldauswertung, Bergung und endgültiges Beseitigen nicht zur Wirkung gelangter Kampfmittel sowie Beseitigung von Munition, die aufgrund von Beschädigung oder Mängeln nicht mehr handhabungs- und transportsicher ist. In Abgrenzung zur Kampfmittelbeseitigung umfasst die Kampfmittelabwehr zusätzlich auch das Räumen von Kampfmitteln, wobei Sekundärschäden bewusst in Kauf genommen werden. Dazu kann auch Munition gehören, die infolge von Beschädigungen oder Mängeln nicht mehr sicher ist. |
Kampfmittelräumung E: in-situ explosive ordnance disposalF: neutralisation sur place des explosifs et munitions |
Erkunden, Erkennen und Vernichten bestimmter Kampfmittel vor Ort im Rahmen der Kampfunterstützung mit eingeführten Verfahren. Sekundärschäden können dabei in Kauf genommen werden. |
Kampfstoffmunition |
Siehe: chemische Munition |
Lagerung von Munition E: storage of ammunition |
Oberirdische Bevorratung von Munition in Versorgungseinrichtungen, die vorrangig für diesen Zweck bestimmt sind. 1. Man unterscheidet:
2. Die Bevorratung von Munition an Bord schwimmender Einheiten wird als „Bordlagerung von Munition“ bezeichnet. |
Manövermunition E: blank ammunition |
Rohrwaffenmunition, die
Die Verwendung dieser Munition kann die Umrüstung der Waffe erforderlich machen. |
Munition E: ammunition |
1. Gegenstände und Komponenten, die
2. Nachbildungen dieser Gegenstände ohne gefährliche Stoffe für Ausbildungs- und Informationszwecke. 3. Komponenten dieser Gegenstände/Nachbildungen ohne gefährliche Stoffe. |
Munitionsart E: type of ammunition |
Munition gleicher Grundbenennung, Nenngröße und Waffen- bzw. Gerätezugehörigkeit. Munitionsarten sind z. B.
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Munitionsfund E: discovery of unexploded ordnance |
Aufgefundener Gegenstand, der als Munition identifiziert oder nach den Umständen (Form, Kennzeichnung, Fundort usw.) zunächst als solche betrachtet wird. |
Munitionssorte E: nature of ammunition; type of ammunition |
Munition mit gleichem Verwendungszweck und gleicher Wirkungsart. Munitionssorten sind z. B.
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Munitionstechnische Sicherheit E: design safety of ammunition; technical safety of ammunition |
Sachlage, bei der an einem gegebenen Ort unter üblichen Betriebsbedingungen und Anwendung sicherheitstechnischer Maßnahmen beim Umgang mit Munition Schäden durch ungewollte munitionsspezifische Wirkung auszuschließen oder vertretbar gering sind (ggf. "ortsbezogene Munitionssicherheit") |
Munitionsunfall E: accident involving ammunition |
Unvorhergesehenes Ereignis mit Munition, bei dem eine ungewollte munitionsspezifische Wirkung zu einem Personen- oder Sachschaden führt. |
Splitter (Munition) E: fragments |
Stücke der Munition, die bei einer Detonation fortgeschleudert werden und dafür vorgesehen sind, Wirkung zu erzielen. |
Sprengen E: demolition |
Gewaltsames, plötzliches Aufreißen oder Zerteilen von Gegenständen durch das Arbeitsvermögen eines sich umsetzenden chemischen Stoffes. |
Submunition E: submunitions |
Munition mit eigenem Auslöse- und Wirkmechanismus, die in Trägermunition, Ausstoßgeräten oder Ausstoßanlagen untergebracht ist, in diesen auf den Weg zum Ziel gebracht und zu einer bestimmten Zeit oder an einem bestimmten Ort freigesetzt wird. Im Sinne dieser Definition zählen zur Trägermunition Geschosse, Bomben, Bombenbündel, Raketen, Lenkflugkörper. |
Trainingsmunition E: Training ammunition |
Munition, die eigens für Ausbildungszwecke gefertigt wurde und in Form und Größe der Gefechtsmunition oder Teilen der Gefechtsmunition angeglichen ist und vorwiegend für das Aneignen von Fertigkeiten im Prüfen von Funktionselementen der Munition auf Funktionsfähigkeit, nicht jedoch für den Abschuss, Ausstoß, Wurf oder Abwurf aus/von Munitionseinsatzmitteln oder von Hand bestimmt ist. Bestimmte Arten der Trainingsmunition sind sowohl für Trainingszwecke im o. g. Sinne als auch für Drillzwecke (s. Exerziermunition) bestimmt. |
Transport von Munition E: Transportation of ammunition |
Außer- und/oder innerbetriebliche Ortsveränderung von Munition mit Transportmitteln. 1. Das Mitführen von Munition ist eingeschlossen. 2. Man unterscheidet nach der Transportart:
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Transportsicherheit von Munition E: transport safety of ammunition |
Sicherheit der Munition gegen ungewollte Wirkung ihrer gefährlichen Stoffe bei ordnungsgemäßem Transport und Umschlag unter Berücksichtigung der transportbedingten Beanspruchungen und Einflüsse. Die Transportsicherheit von Munition schließt die Lufttransportsicherheit von Munition nicht ein. |
Übungsmunition E: practice ammunition, target ammunition, target pract |
Munition, die eigens für Ausbildungszwecke gefertigt, in der Ausbildung anstelle der Gefechtsmunition verwendet wird und für das Aneignen von Fertigkeiten im einsatzgerechten Platzieren von Wirkungsträgern im Ziel bestimmt ist. 1. Übungsmunition enthält in der Regel gefährliche Stoffe und entspricht häufig in Aufbau, Form und Größe der Gefechtsmunition. 2. Einsatzgerechtes Platzieren ist das Treffen von Zielen (häufig auf kürzere Entfernungen), Verlegen im Zielgebiet oder Anbringen am Zielobjekt. 3. Die für das Verlegen im Zielgebiet oder Anbringen am Zielobjekt bestimmte Übungsmunition enthält grundsätzlich eine Beobachtungsladung oder wird vor dem Einsatz damit ausgestattet. 4. Die Verwendung von waffengebundener Übungsmunition kann die Umrüstung der Waffe erforderlich machen. |
Umgang mit Munition E: ammunition handling |
Tätigkeiten mit oder an Munition, Explosivstoffen, Munitionspackungen und Munitionsladeeinheiten bei Entwicklung und Herstellung, Transport und Umschlag, Bevorratung, Erhaltung, Verwendung und Vernichtung von Munition und Kampfmittelbeseitigung. 1. Der Umgang mit Munition umfasst auch alle vorbereitenden, begleitenden und abschließenden Tätigkeiten, bei denen Munition, Explosivstoffe, Munitionspackungen und Munitionsladeeinheiten geprüft, geändert, bewegt oder in anderer Weise behandelt werden. 2. Nicht zum Umgang mit Munition zählen z. B. Maßnahmen der Verwaltung, Organisation, Infrastruktur, administrative Maßnahmen der Materialbewirtschaftung und -bedarfsdeckung sowie Tätigkeiten, bei denen kein unmittelbarer Kontakt zu Munition, Explosivstoffen, Munitionspackungen oder Munitionsladeeinheiten besteht. |
Unbrauchbare Munition E: unserviceable ammunition |
Nicht verwendungsfähige Munition. |
Ungefährlichmachen von Munition E: rendering safe; saving of ammunition |
Wiederherstellen der Handhabungs- und Transportsicherheit. |
Vernichten von Munition E: destruction of ammunition |
Beseitigung von munitionsspezifischen Gefahren durch Zerstören der Munition. |
Versager E: misfire; dud |
Munition, bei deren Verwendung ein oder mehrere Funktionselemente nach konstruktionsgemäßer Funktionseinleitung ausgefallen sind, ausgenommen Blindgänger. Versager sind:
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Verträglichkeitsgruppe E: compatibility group |
Kategorie von Munition oder Explosivstoffen, die zusammen befördert und gelagert werden können, ohne dass die Wahrscheinlichkeit eines ungewollten Ereignisses oder bei einem ungewollten Ereignis das Ausmaß des Schadens erhöht werden. 1. Munition und Explosivstoffe sind als verträglich zu betrachten, wenn durch ihre gemeinsame Lagerung oder Beförderung die Gefahr eines Unfalls bzw. das Ausmaß eines Unfallschadens, bezogen auf eine gegebene Menge, nicht wesentlich vergrößert wird. 2. Die Zuordnung zu einer Verträglichkeitsgruppe erfolgt nach international festgelegten Definitionen. 3. Die Verträglichkeitsgruppe wird durch einen Buchstaben gekennzeichnet. |
Verwendung von Munition E: use of ammunition |
Bestimmungsgemäßer Gebrauch oder Verbrauch von Munition. Zur Verwendung von Munition gehören z. B.
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Verwerten von Munition E: salvage of ammunition |
Herausnahme von Munition aus der bestimmungsgemäßen Verwendung (Aussonderung), um sie nutzbringend einer anderen zuzuführen. |
Wartezeit (Munition) E: safe waiting period |
Zeitraum nach einem unvorhergesehenen Ereignis mit Munition oder nach einem Munitionsausfall, in dem aus Sicherheitsgründen mit dieser Munition nicht umgegangen werden darf. 1. Die Wartezeit beginnt mit dem Bekanntwerden des unvorhergesehenen Ereignisses mit Munition oder des Munitionsausfalls. 2. Einzelheiten wie
3. Einem Munitionsausfall liegen beispielsweise zugrunde: Versager, Blindgänger, Munitionsausfall beim Prüfen von Munition. |
Wurfstücke E: projections |
Stücke und Gegenstände, die bei einer Explosion fortgeschleudert werden. Wurfstücke sind z. B.
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Zerlegen von Munition E: breakdown of ammunition |
Herauslösen von Munitionskomponenten aus dem konstruktionsbedingten Verbund. |
Zustandsbeurteilung von Munition E: state evaluation of ammunition; ammunition condition assessment |
Bewerten des Ist-Zustandes der Munition einschließlich Feststellen der Handhabungs- und Transportsicherheit. |
Zwischenlagerung von Munition E: in-process storage of ammunition |
Vorübergehendes Ablegen von Munition bis zu ihrer endgültigen Entsorgung. Zwischengelagert werden z. B.
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