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A-2.3.3 Erstellung von Orthofotos und Orthofotomosaiken

1 Allgemeines

Mit dem Begriff Orthofotos werden Luftbilder bezeichnet, welche die Erdoberfläche verzerrungsfrei und somit in Fläche und Richtung messbar abbilden. Der Vorgang zur Erstellung von Orthofotos wird als Orthorektifizierung bezeichnet.

Historische Orthofotos bilden eine ideale Grundlage für die Herstellung von ergänzenden Karten zur Darstellung der Ergebnisse von Luftbildauswertungen im Rahmen einer HgR-KM. Sie stellen vorrangig ein Mittel zur besseren Nachvollziehbarkeit/Dokumentation der Ergebnisse der Luftbildauswertung dar. Die ergänzende hybride Darstellung von historischen Orthofotos mit den Ergebnissen der Luftbildauswertung ist zudem empfehlenswert, da im Rahmen der Auswertung kampfmittelrelevanter Themen nicht zwangsläufig alle Informationen erfasst werden, welche Einfluss auf die Durchführung von technischen Erkundungs- oder Baumaßnahmen haben können (z. B. Fundamentreste auf Flächen ehemaliger, nicht mehr existenter Bauwerke).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswertung von Orthofotos für den vorliegenden Verwendungszweck kein Ersatz für die Stereoauswertung ist. Die monoskopische Darstellung von Orthofotos schränkt das Interpretationspotenzial deutlich ein.


Hinweise zur technischen Umsetzung

  • In einem Orthofoto werden nur diejenigen Objekte lagerichtig abgebildet, deren Geländehöhen bekannt sind. Orthofotos müssen deshalb grundsätzlich unter Verwendung eines digitalen Höhenmodells berechnet werden. Dabei ist die Nutzung aktueller Geländemodelle für die Berechnung historischer Orthofotos mit Hinblick auf die zu erwartende Lagegenauigkeit historischer Luftbilder akzeptabel.
  • Die erforderliche geometrische Auflösung des Orthofotos richtet sich primär nach der Größe der zu identifizierenden Objekte. Eine Faustformel besagt, dass die geometrische Auflösung eines Orthofotos das Zweifache der Dimension des kleinsten zu erfassenden Objektes betragen sollte. Im vorliegenden Verwendungszweck der Orthofotos haben die kleinsten zu kartierenden Objekte i. d. R. eine Dimension von ca. 50 cm Kantenlänge. Daraus ergibt sich eine Bodenauflösung für Orthofotos von 25 cm, Abweichungen hiervon können in Abhängigkeit von Maßstab und Qualität des Bildausgangsmaterials sinnvoll sein, müssen jedoch mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
  • Aufgrund der Zentralperspektive von Luftbildern nimmt der Bildsturz zum Bildrand zu, d. h. hohe Objekte oder Geländeformen kippen. Zur Minimierung dieser radialen Lageversetzungen ist die Ableitung von Orthofotomosaiken aus Randbereichen der Luftbilder zu vermeiden.

Detaillierte technische Parameter können der TS A-9.2.5 „Erstellung von Orthofotos und Orthofotomosaiken“ entnommen werden.


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