Die übergebenen Archivalien, Sekundärliteratur und andere Quellen stammen aus verschiedenen nationalen wie internationalen Archiven, Bibliotheken und Dienststellen. Um die Aussagen in den Ausarbeitungen nachvollziehen zu können, sind die verwendeten Quellen und deren Herkunft vollständig und eindeutig zu zitieren und nachzuweisen. Alle Ausarbeitungen (z. B. Gutachten, Berichte, Stellungnahmen) enthalten deshalb in der Regel
Grundsätzlich ist zu erläutern, durch wen die Unterlagen recherchiert und verfügbar gemacht wurden. Die Herkunft ist auf jeder vom NLBL übergebenen Archivalie vermerkt. Sollen die anliegenden Archivalien vervielfältigt oder veröffentlicht werden, ist die Genehmigung des jeweiligen Archivs durch das NLBL einzuholen.
In der Ausarbeitung (z. B. Gutachten, Stellungnahme) ist deutlich zwischen objektiv übernommenen Daten und subjektiven Interpretationen zu unterscheiden. Diesbezüglich ist folgende einheitliche Kennzeichnung zu wählen:
Das Quellenverzeichnis befindet sich am Ende einer Ausarbeitung. Es ist in folgende Abschnitte zu unterteilen:
Luftbilder werden in einer gesonderten Aufstellung dokumentiert.
Im Quellenverzeichnis werden der Name des Archivs, der Dienstort sowie die gebräuchliche Abkürzung genannt. Zudem werden die Bestandskürzel, die genaue Bestandsbezeichnung und deren Laufzeit genannt. Schließlich folgt die Nennung der einzelnen Archivalien mittels Einzelsignatur, Titel und Laufzeit.
Beispiel für ein Archivalienverzeichnis:
Die Gliederung eines Quellenverzeichnisses ist fallweise an die Besonderheiten der benutzten Archive und Bestände anzupassen.
Publizierte Werke werden nach folgendem Schema aufgeführt: Name, Vorname des/der Verfasser: Titel, Ort, Jahr
Beispiel: Müller, Martin: Zitierwesen, Göttingen 1990
Nicht publizierte Werke werden nach folgendem Schema aufgeführt: Name, Vorname des/der Verfasser: Titel, Art der Schrift, Institution, Ort, Jahr
Beispiel:
Müller, Martin: Zitierwesen, Magisterarbeit, Universität Göttingen, Göttingen 1990
Beiträge in Sammelbänden werden nach folgendem Schema aufgeführt: Name, Vorname des Verfassers eines Beitrags, Titel; in: Name, Vorname des Herausgebers des Sammelbandes, Titel des Sammelbandes, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, Seiten des zitierten Beitrages.
Beispiel: Müller, Martin: Zitierwesen; in: Schulze, Gustav: Archivwesen, Göttingen 1990, Seiten 23-31
Zeitschriftenaufsätze werden aufgeführt mit dem Namen, Vornamen des Verfassers, Titel des Aufsatzes; in: Namen der Zeitschrift, Nummer des Bandes, Nummer des Heftes, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, Seiten des zitierten Aufsatzes.
Beispiel:
Müller, Martin: Zitierwesen; in: Zeitschrift für das Archivwesen, Band 32, Heft 3, Göttingen 1990, Seiten 23-31
Beim Zitieren von Fundstellen aus dem Internet ist die gesamte URL und das Datum der Recherche anzugeben, zudem – sofern ersichtlich - der Autor und der Name des Beitrags analog zu den oben erwähnten Schriften.
Beispiel: http://www.bundesarchiv.de/fachinformationen/00999/index.html: Informationsforum „Bewährtes bewahren? – Geschäftsgang im Wandel“; zuletzt gesehen am 23.06.15.
Sonstige Quellen sind analog den o. g. Regeln aufzuführen. Sie sind so anzugeben, dass Verfasser, Inhalt und Herkunft der Quellen eindeutig nachvollzogen werden können.
Die Fußnote wird im Text genau an der Stelle eingeführt, an der Zitate oder objektiv übernommene Angaben enden. Subjektive Interpretationen sind demgegenüber nicht weiter zu kennzeichnen.
In der Fußnote selbst können mehrere Quellen zitiert werden. Diese werden durch ein Semikolon voneinander getrennt.
Wird in zwei aufeinanderfolgenden Fußnoten auf ein und dieselbe Quelle verwiesen, reicht in der zweiten Fußnote ein „Ebenda“ oder die Abkürzung „Ebd.“ Dieses ist bedarfsweise um eine neue Seitenangabe zu ergänzen, z. B. „Ebenda, S. 14“.
In der Fußnote wird die zu zitierende Archivalie mit folgendem Schema genau bezeichnet:
Autor (Name des Autors und/oder die aufstellende Dienststelle, Einheit oder ähnliches, ggf. Aktenzeichen): Titel, ggf. Art der Quelle (z. B. Schreiben, Protokoll, Bericht, Denkschrift), Datum, Seitennummer, aus der die Information stammt und Quellenangabe.
Beispiel 1:
Bundesministerium der Verteidigung, Abteilung VA3: Reise nach Einsiedlerhof, Bericht, 16.05.1961, Seite 25, BA-MA BW 1/15678
Beispiel 2:
34. Bomb Group USAAF: Loading List, 14.01.1945, Seite 1, NARA RG 18 E 7A Bx 4
Beispiel 3:
Oberkommando der Marine, Abt. SK3 Qu 3/45: Anlage zum Bericht über die Farbe des Wassers, Schaubild, 29.02.1945, Seite 1, TNA WO 216/35
Sekundärliteratur wird in der Fußnote durch den Verfasser und das Erscheinungsdatum zitiert. Hinzu kommt die Seitenzahl, wo sich die Information befindet.
Beispiel:
Müller, Martin (1990), Seite 21
Internetquellen werden in der Fußnote durch die vollständige URL angegeben.
Beispiel: http://www.bundesarchiv.de/ fachinformationen/00999/index.html: Informationsforum „Bewährtes bewahren? – Geschäftsgang im Wandel“; zuletzt gesehen am 23.06.15.
Sonstige Quellen sind in der Fußnote so anzugeben, dass eine eindeutige Zuordnung zum Quellenverzeichnis möglich ist. Bedarfsweise sind Seitenzahlen oder weitere Beschreibungen anzugeben.
Für die bearbeiteten Archive sind folgende Abkürzungen zu verwenden.
Archive in Deutschland
Bundesarchiv-Militärarchiv, Freiburg: |
BA-MA |
Bundesarchiv, Berlin und Koblenz: |
BA |
Hauptstaatsarchiv Stadt XYZ (die Stadt wird durch das Autokennzeichen abgekürzt) |
HStA Wü |
Staatsarchiv Stadt XYZ (die Stadt wird durch das Autokennzeichen abgekürzt) |
StA Wü |
Landeshauptarchiv Land (das Land wird abgekürzt) |
LHA NRW |
Landesarchiv Land (das Land wird abgekürzt) |
LA NRW |
Stadtarchive, Gemeindearchive und Kreisarchive werden mit dem Ortsnamen versehen |
StadtA Ulm KreisA Ulm-Land GemA Tal |
Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation, Strausberg bei Berlin |
AIK |
Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Berlin |
BStU |
Deutsches Historisches Institut, verschiedene Orte |
DHI |
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin |
GStA PK |
Institut für Zeitgeschichte, München |
IFZ |
Militärgeschichtliches Forschungsamt, Potsdam |
MGFA |
Politisches Archiv des Auswärtigen Amts, Berlin |
PA/AA |
Archive im Ausland
Air Force Historical Research Agency, Maxwell Air Force Base/USA |
AFHRA |
Imperial War Museum, London und Duxford/UK |
IWM |
Library of Congress, Washington/USA |
LoC |
National Archives, Washington/USA |
NARA |
The National Archives, London und Kew/UK (ehemals Public Record Office / PRO) |
TNA |
Die übergebenen Unterlagen stammen aus verschiedenen nationalen wie internationalen Archiven, Bibliotheken und Dienststellen. Die einzelnen Institutionen haben deutlich unterschiedliche Benutzungsordnungen und urheberrechtliche Bestimmungen. Deshalb sind die in den vorangegangenen Kapiteln gegebenen Hinweise für die Quellenverzeichnisse und Zitate einzuhalten.
Für die Vervielfältigung und Weitergabe bestehen ebenfalls sehr unterschiedliche Regelungen der einzelnen Archive. Aus formalrechtlichen Erwägungen müssen daher bei Übergabe von Archivalienkopien diese im Besitz des NLBL verbleiben, d. h. die Unterlagen werden lediglich leihweise zur Verfügung gestellt. Der Empfänger verpflichtet sich, die urheberrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Reproduktionen und Weitergabe sowie Veröffentlichungen bedürfen der Zustimmung des NLBL bzw. des jeweiligen Archivs. Die Genehmigung für Veröffentlichungen wird auf Anfrage durch das NLBL bei den jeweiligen Archiven eingeholt.